Krankenversicherung
In vielen Ländern (wie auch den Niederlanden) besteht für Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Wer in der Bundesrepublik Deutschland einer Pflichtversicherung angehört, kann (unter bestimmten Voraussetzungen) aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen.
Erforderlich ist dafür der ''Anspruchsnachweis'', den die deutsche Krankenkasse ausstellt, und im Gastland die Anmeldung bei der Gebietskasse. Es ist dringend notwendig, sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse gründlich zu informieren. Im Normalfall bringen Austauschstudierende eine Bestätigung auf dem Formblatt E-111 oder E-128 mit, das die zuständige Krankenkasse ausstellt. Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und für wie lange ein Auslandsschutz besteht.
Eine Vielzahl von Krankenversicherungen in den Niederlanden bieten einen breiten Versicherungsschutz zu vergleichsweise günstigen Tarifen, beispielsweise die Stiftung Studentengesundheitsfürsorge (Stichting Studentengezondheidszorg - SSGZ) oder - begrenzt auf einen Zeitraum vonmaximal anderthalb Jahren - auch der International Student Insurance Service (ISIS). Darüber hinaus beschäftigen die niederländische Universitäten Ärzte und Psychologen, die die an der entsprechenden Einrichtung eingeschriebenen Studierenden in beschränktem Umfang kostenlos behandeln.